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Gesellschaftszweck

  1. Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
  2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
    • Planung, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von zielgruppenübergreifenden Angeboten zur Prävention von psychischen Erkrankungen.
    • Planung, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von zielgruppenübergreifenden Maßnahmen und Angeboten zur Überbrückung von Wartezeit auf einen ambulanten Psychotherapieplatz für Betroffene von psychischen Erkrankungen.
    • Planung, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen und Schulungen zur Unterstützung von Betroffenen, Unternehmen und Organisationen bei der Wiedereingliederung von betroffenen Mitarbeitern und zur nachhaltigen Vermeidung von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen.
    • Erstellung von Print-, Medien, und Online-Material sowie Planung, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von zielgruppenübergreifenden Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Dokumentation mit dem Schwerpunkt Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen.
    • Durchführung von Maßnahmen und Angeboten wie s.o. unter Einsatz des Peer-Ansatzes, d.h. mit Betroffenen von psychischen Erkrankungen, die ihre eigene Erkrankung oder Krise bewältigt bzw. sich erfolgreich stabilisiert haben (Erfahrungsexperten) und ihre Erfahrungen im Rahmen einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit weitergeben.
    •  Schaffung einer Infrastruktur für Erfahrungsexperten in ganz Deutschland in Form eines Online-Verzeichnisses als Plattform zur Vernetzung von Erfahrungsexperten und zur Information über das Berufsbild.
    • Förderung von Forschung im Bereich Versorgung sowie Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen, die
      a) durch die Gesellschaft selbst und unmittelbar durchgeführt wird, sowie
      b) durch Mittelweitergabe an andere, Forschung betreibende Institutionen, mittelbar durchgeführt wird.
      zu a) Ergebnisse aufgrund eigener Forschungstätigkeit werden zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

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